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Electrolyseur

EN ISO 22734-1: Sicherheit für Elektrolyseure

Elektrolyseure sind das Herzstück der grünen Wasserstofferzeugung. Mit der wachsenden Verbreitung rückt auch hier die Frage in den Fokus: Welche sicherheitstechnischen Anforderungen müssen Hersteller bei Konstruktion und Bau erfüllen und worauf sollten Betreiber bei Beschaffung, Genehmigung und laufendem Betrieb achten?

 

Der normative Rahmen: EN ISO 22734-1:2025 - Wasserstofferzeuger auf Grundlage der Elektrolyse von Wasser - Teil 1: Sicherheitsanforderungen

Die EN ISO 22734-1 legt die Sicherheitsanforderungen an Wasserstofferzeuger fest, die Wasser mittels Elektrolyse zu Wasserstoff (und Sauerstoff) umwandeln. Sie gilt für industrielle, gewerbliche und private Anwendungen, für Innen- und Außenaufstellung sowie ausdrücklich auch für großtechnische, vor Ort montierte Anlagen – typischerweise ab einer Produktionsrate von 100 kg/h aufwärts. Erfasst sind alle gängigen Zelltechnologien: von wässrigen alkalischen und sauren Flüssigelektrolyten bis zu festen, polymerbasierten PEM- und AEM-Membranen. Nicht erfasst sind reversible Brennstoffzellen sowie Anlagen mit Festoxid-Elektrolyten.

 
Wichtiger Hinweis: keine harmonisierte Norm

Anders als viele produktspezifische Normen ist die EN ISO 22734-1 aktuell zu keiner EU-Richtlinie oder -Verordnung harmonisiert. Das bedeutet: Ihre Anwendung löst keine Konformitätsvermutung aus – etwa im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie/-verordnung, die Druckgeräterichtlinie, die ATEX-Richtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie. Hersteller und Betreiber sollten sich dessen bewusst sein und prüfen, ob und welche EU-Harmonisierungsrechtvorschrift(en) tatsächlich zur Anwendung kommen und wie die Konformität insgesamt nachgewiesen werden kann. 

 

Zentrale Herstelleranforderungen im Überblick

Die EN ISO 22734-1 deckt unter anderem Anforderungen hinsichtlich der mechanischen Ausrüstung, Elektrik, Werkstoffanforderungen und Prüfverfahren ab. Beispielhaft sind nachstehend einige besonders praxisrelevante Sicherheitsanforderungen angeführt.

 
Technische Sicherheitsanforderungen
Betriebsbedingungen

Der Hersteller muss für Speisewasser, Umgebungsbedingungen und ggf. eingesetztes Schutzgas klare Spezifikationen vorgeben. Ungewollt freigesetzter Wasserstoff und Sauerstoff sollen bevorzugt ins Freie abgeleitet werden. Ist das nicht möglich, z.B. bei Aufstellung in Gehäusen bzw. Innenräumen, müssen Lüftungsmaßnahmen vorgesehen und so ausgelegt werden, dass feste Konzentrationsgrenzen - 1 Vol.-% für Wasserstoff (ein Viertel der unteren Explosionsgrenze) und 23,5 Vol.-% für Sauerstoff – sicher unterschritten werden. 

 
Explosionsschutz und Gasdetektion

Explosionsgefährdete Bereiche sind nach EN IEC 60079-10-1 zu bewerten und vom Hersteller zu dokumentieren. Wo sicherheitsrelevant, sind Wasserstoff-Gasdetektoren nach EN 60079-29-1 oder ISO 26142 einzusetzen und für eine möglichst frühzeitige Erkennung zu positionieren. Elektrische Betriebsmittel in diesen Bereichen müssen der EN IEC 60079-14 (und ggf. zutreffenden nationalen Regelwerken) entsprechen. Die Temperatur der Geräte in den explosionsgefährdeten Bereichen darf 80 % der Selbstentzündungstemperatur von Wasserstoff nicht überschreiten.

 
Ausrüstung für die chemische Reaktion

Elektrolyt und Zellseparator müssen unter anderem über die gesamte Betriebsdauer chemisch und mechanisch stabil bleiben und dürfen keinen übermäßigen Gasübertritt zwischen Wasserstoff- und Sauerstoffseite der Zelle zulassen. Zellstapel müssen den vorgesehenen Druckprüfungen standhalten, ohne zu brechen oder sich bleibend zu verformen. Werden katalytische Reaktoren zur Sauerstoff- bzw. Wasserstoffentfernung eingesetzt, ist deren Betrieb außerhalb der spezifizierten Werte sicherheitsrelevant, da die exotherme Reaktion zu unzulässigen Temperaturen und im Extremfall zum Materialversagen führen kann.

 
Mechanische Ausrüstung und Werkstoffe

Bauteile müssen für die vorgesehenen Betriebsbedingungen ausgelegt und mechanisch sicher zu bedienen sein. Bei der Werkstoffauswahl sind insbesondere Wasserstoffversprödung und Sauerstoffverträglichkeit zu berücksichtigen.

 
Elektrische Ausrüstung

Elektrische Ausrüstung muss so ausgelegt sein, dass sie Schutz vor Stromschlag, Brand und Verbrennungen gewährleistet. Je nach Anwendungsfall muss sie u.a. der EN 60204-1 entsprechen.

 
Funktionale Sicherheit

Sicherheitsfunktionen sind nach anerkannten funktionalen Sicherheitsnormen auszulegen. Für industrielle Anwendungen sind das etwa die EN 61508, EN 61511, EN IEC 62061 oder EN ISO 13849. Unter Anwendung dieser Normen regelt die EN ISO 22734-1 unter anderem auch Anforderungen an Not-Halt-Funktion und bewusstes Rücksetzen vor einem Neustart.

 

Dokumentation, Kennzeichnung & organisatorische Anforderungen
Risikobeurteilung

Der Hersteller muss für jeden Betriebszustand des Elektrolyseurs eine strukturierte Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 oder EN IEC 31010 Annex B durchführen. Dabei ist ein umfangreicher Katalog möglicher Fehlerzustände zu berücksichtigen – etwa unzulässige Zelltemperatur oder -druck, Elektrolytstand außerhalb der zulässigen Grenzwerte, sowie insbesondere der Gasübertritt (Crossover) zwischen Wasserstoff- und Sauerstoffseite der Zelle, der zu einem gefährlichen Gasgemisch führen kann. Als mögliche Auslöseschwellen für die Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen wie z.B. den Not-Halt nennt die Norm konkrete Werte: 2 % Wasserstoff in Luft, 2 % Wasserstoff in Sauerstoff oder 3 % Sauerstoff in Wasserstoff.

Ein Hinweis: Auch die ausreichende Luftversorgung für die ArbeiterInnen muss u.a. bei Wartungsarbeiten sichergestellt sein. Die Risikobeurteilung des Herstellers muss das Erstickungsrisiko durch Sauerstoffverarmung in umschlossenen Bereichen ausdrücklich berücksichtigen.

 
Kennzeichnung

Kapitel 6 der Norm regelt die Kennzeichnung des Elektrolyseurs. Das Typenschild muss u. a. Herstellerangaben, Modell- und Seriennummer, elektrische Kenndaten, zulässigen Umgebungstemperaturbereich, maximale Produktionsrate und Betriebsdruck sowie einen Verweis auf die EN ISO 22734-1 selbst enthalten. Warnschilder – u. a. zu elektrischen Gefahren und Erstickungsrisiken – müssen den Gestaltungsvorgaben der EN ISO 7010 entsprechen.

Warnschilder Elektrolyseur
Instandhaltung

Die Wartungs- und Bedienungsanleitung muss unter anderem die Prüfung und den Ersatz von Schläuchen und flüssigkeitsführenden Teilen, die Freihaltung von Lüftungsöffnungen und Sicherheitsabständen sowie einen Wartungsplan mit Art und Intervall jeder Tätigkeit umfassen. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Einrichtungen, Verriegelungen und Schaltkreise. Für elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen ist zusätzlich die EN IEC 60079-17 zu beachten.

 
Dokumentation / Instruction for use

Jeder Elektrolyseur muss jedenfalls mit Angaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, zu maximalem Ausgangsdruck und -temperatur, minimaler/maximaler Produktionsrate für Wasserstoff (und ggf. Sauerstoff) sowie Spezifika für jede Lebensphase ausgeliefert werden. 

 

Relevant für Betreiber: rechtlicher und normativer Rahmen

Während die EN ISO 22734-1 in erster Linie den Hersteller in die Pflicht nimmt, ergeben sich für Betreiber – parallel zur Beschaffung eines konformen Elektrolyseurs – eigene rechtliche und normative Anknüpfungspunkte:

Genehmigung: EABG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist für Betreiber von Elektrolyseuren relevant: Es definiert "Energieanlage" ausdrücklich so, dass Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff erfasst sind. Je nach Größe kann das Verfahren dadurch schneller ablaufen – die materiellen Sicherheitsanforderungen bleiben davon aber unberührt, wie das Gesetz in § 14 klarstellt.

 
Herkunftsnachweis: Wasserstoffverordnung (WstV)

Wer den erzeugten Wasserstoff als "erneuerbar nicht biogenen Ursprungs" ausweisen will – etwa für Förderfähigkeit oder Klimabilanzierung –, muss die Kriterien der österreichischen Wasserstoffverordnung (WstV, BGBl. II Nr. 139/2026) erfüllen. Sie legt insbesondere die zeitliche und geografische Korrelation zwischen dem für die Elektrolyse verwendeten Strom und dessen erneuerbarer Erzeugung fest.

 
ÖVGW-Regeln für Wasserstoff

Über die normative Grundlage hinaus bietet die ÖVGW ergänzende Regelwerke speziell zum Thema Wasserstoff – von der Erzeugung über die Beschaffenheit bis zur Leitungsinfrastruktur. Darunter finden sich u. a. Regeln zu Wasserstoff-Erzeugungsanlagen, Wasserstoffbeschaffenheit, Wasserstoffleitungen sowie Druckregelanlagen. Ein Blick in das aktuelle ÖVGW-Regelverzeichnis lohnt sich daher für jedes Wasserstoffprojekt.

 

Ergänzung: ISO/TS 15916:2026

Während sich die EN ISO 22734-1 auf die Herstelleranforderungen an das Gerät selbst konzentriert, deckt die in überarbeiteter Neuauflage erschienene ISO/TS 15916:2026 Wasserstofftechnologien - Grundlegende Betrachtungen zur Sicherheit von Wasserstoffsystemen stärker die Anlagen- und Betreiberperspektive ab – mit Grundlagen zu Wasserstoffeigenschaften und -gefahren sowie eigenen Kapiteln zu Anlagen und Betrieb. Für Hersteller, die über die reine Anlagen-Compliance hinaus ein fundiertes Verständnis für betriebliche Sicherheitsmaßnahmen aufbauen wollen, ist sie eine sinnvolle Ergänzung, für Betreiber eine relevante Grundlage. 

 

Bei hersteller- und betreiberspezifischen Fragen zum Thema Elektrolyseure und Wasserstoffproduktion stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. 

 

 

  1.  EN IEC 60079-10-1 Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 10-1: Einteilung der Bereiche - Gasexplosionsgefährdete Bereiche
  2.  EN 60079-29-1 Explosionsfähige Atmosphäre - Teil 29-1: Gasmessgeräte - Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer Gase
  3.  ISO 26142 Hydrogen detection apparatus — Stationary applications
  4.  EN IEC 60079-14 Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 14: Projektierung, Auswahl und Installation der Geräte sowie Erstprüfung elektrischer Anlagen
  5.  EN IEC 60079-17 Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
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