Unvollständige Maschine – wer trägt jetzt die Verantwortung?
Unvollständige Maschinen sind in vielen Branchen Alltag – doch wer genau welche Verantwortung trägt, sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheit. Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die seit 20. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden ist, werden die Pflichten der Hersteller unvollständiger Maschinen konkretisiert – insbesondere bei der technischen Dokumentation, der Einbauerklärung und der Montageanleitung.
In diesem 30-minütigen Webinar geben wir Ihnen einen Überblick, welche Pflichten Hersteller unvollständiger Maschinen nach der neuen Maschinenverordnung treffen – und wo die Verantwortung an den Einbauenden übergeht.