Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen in einem Betrieb. Durch große Wärme- und Druckeinwirkungen können das Leben und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen im Extremfall massiv bedroht werden. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich Maßnahmen zur Prävention solcher Unfälle zu setzen.
 
Die europäischen Richtlinie 1999/92/EG liefert Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.
Jeder Arbeitgeber ist für die Arbeitnehmer in seinem Bereich verantwortlich und koordiniert die Durchführung aller Maßnahmen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer betreffen.
 
Die Forderungen über die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments werden durch länderspezifisch Arbeitgeberbestimmungen, wie beispielsweise der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (Bl. I S. 49) oder der österreichischen Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) - StF: BGBl. II Nr. 309/2004, konkretisiert. Die Nennung der Explosionsrisiken und die Setzung dazugehöriger Maßnahmen muss Teil eines Explosionsschutzdokuments sein.
 
Ist das Sicherheitskonzept in Bezug auf den Explosionsschutz nicht gut durchdacht, kann es trotz passender technischer Vorkehrungen sein, dass ein hoher Mehraufwand an organisatorischen Maßnahmen betrieben werden muss, um ein ausreichendes Schutzniveau gegen die Explosionsrisiken zu erreichen. Dies bedeutet, dass neben dem Einsatz CE-konformer Betriebsmittel und Schutzsysteme, auch Acht auf Prüftätigkeiten, Personalqualifikation sowie diesbezügliche Schulungen und Unterweisungen gegeben werden muss.
 

Wann wird nun also ein Explosionsschutzdokument benötigt?

Wenn die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre in einer gefahrdrohenden Menge aus einem Gemisch aus Luft oder oxidativer Atmosphäre und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, muss ein Arbeitgeber die Risiken beurteilen, bei Notwendigkeit Maßnahmen setzen und dies letztendlich in einem Explosionsschutzdokument dokumentieren. Dies schließt ebenso Störfälle mit ein. Auch zu beachten ist, dass bestimmte Sicherheitsfaktoren zu dazugehörigen explosionsrelevanten Stoffeigenschaften gelten können.
 
Beispielsweise können sich durch stoff- und substanzbezogene Eigenschaften gefahrbringende explosionsfähige Atmosphären bilden - u.a. durch:
  • Freisetzungen beim betriebsinternen Transport, Förderung oder Lagerung
  • Verarbeitungsschritte (Mischen/Mahlen/Zerkleinern, Materialauftrags-/Beschichtungsprozesse, etc.
  • Aufkonzentration und Ablagerung von brennbaren Stoffen, beispielsweise in Förder-, Abscheider-/Filtersystemen
  • Verflüchtigung brennbarer Substanzen, beispielsweise bei Trocknungsprozessen.
  • Chemische und thermische Prozesse/Reaktionen (wie unvollständige Verbrennungen, Gärungsprozesse, Ladevorgänge bei Batterien/Energiespeichern, Verdampfungen, etc.)
  • Austritte und Freisetzungen von Stoffen beim Umgang mit Medien (Verdünnen, Vermengen/Mischen, Versprühen, Aufwirbelung)
  • Zufuhr von brandfördernden Stoffen/Sauerstoff oder Wegfall inerter Stoffe
 
Das Explosionsschutzdokument ist vor Inbetriebnahme einer Anlage bzw. vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen.
Vorhandene Gefahrenbeurteilungen, Dokumente oder gleichwertige Berichte können in das Explosionsschutzdokument integriert werden.
 
Weitere Informationen zu „Was muss mein Explosionsschutzdokument beinhalten und welche Anlässe machen ein Update dieses Dokuments erforderlich?“ finden Sie im nächsten Teil unserer Explosionsschutzreihe.