Der „Blue Guide“ Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften   wurde in der letzten Version im Jahr 2016  im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser Leitfaden gilt für Non-Food-Produkte und nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse, die unabhängig davon, ob sie für den Verbraucher oder die gewerbliche Verwendung bestimmt sind, als Industrieprodukte bezeichnet werden. Durch den Leitfaden soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der Produktvorschriften/Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union (EU) sowie ihrer Anwendung in den verschiedenen Bereichen geleistet werden.

In diesem Leitfaden werden die Rechtsvorschriften der Union für folgende Bereiche behandelt:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
  • usw.

Folgende Rechtsvorschriften werden in diesem Leitfaden nicht behandelt:

  • die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG
  • die Rechtsvorschriften der Union über Kraftfahrzeuge, Bauprodukte, REACH und Chemikalien.

Der „Blue Guide“ wird ständig adaptiert und aktualisiert. Derzeit wird an einer neuen Version des Leitfadens gearbeitet, um diesen an die Anforderungen der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie an das digitale Zeitalter anzupassen. Die gesamte Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten gilt ab 16. Juli 2021.  In der neuen Verordnung wird der „Fulfilment-Dienstleister“ als Wirtschaftsakteur, neben den bisherigen Wirtschaftsakteuren Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer, Händler neu definiert.

Höchstwahrscheinlich wird eine neue Ausgabe des Blue Guides  im Sommer 2021 erscheinen.

Wir halten Sie selbstverständlich gerne am Laufenden und informieren Sie zeitnah!