Lüftungsanlagen müssen aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben wie z.B. der Arbeitsstättenverordnung, der Grenzwerteverordnung oder der VEXAT regelmäßig (jährlich) und nachweislich überprüft werden.
Die EN 12599 bietet dabei die Grundlage für die Umsetzung der Prüfungen und Messungen.
Bei der Funktionsprüfung wird dabei der Nachweis der Betriebsfähigkeit der Anlage in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln der Technik und Spezifikationen erbracht. Dabei werden sämtliche Elemente der Anlage wie z.B. Filter, Ventilatoren, Wärmetauscher etc. auf ihren Zustand hin überprüft.
Bei der Funktionsmessung gemäß EN 12599 wird die Anlage mittels kalibrierten Messgerätes auf das Erreichen der Anforderungen der physikalischen Auslegungsparameter hin überprüft, z.B. Messung des Luftstroms. Dabei werden SOLL und IST Werte inkl. zulässiger Abweichungen entsprechend der normativen Vorgaben miteinander verglichen.
Unsere Dienstleistungen umfassen
- Festlegung der Messpunkte und Prüfstellen an der Anlage
- Funktionsprüfung
- Funktionsmessung
- Dokumentation inkl. umfangreichen Messprotokoll