Was muss ein Arbeitgeber beim Kauf von Betriebsmitteln, Maschinen, Anlagen oder Systemen beachten?

Vollständige Systeme müssen im Rahmen der Inverkehrbringer-Richtlinien (CE-Richtlinien) vom Hersteller beurteilt und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgerüstet sein.

Bei einem Einsatz von Betriebsmitteln innerhalb festgelegter explosionsgefährdeter Bereiche muss ein Käufer die Eignung im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bewerten.

Die Eignung im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen betrifft: Explosionsgruppe, Gerätekategorie, Temperaturklasse und ggf. weitere produktspezifische Einschränkungen, welche durch technische Standards (ISO 80079-Reihe, EN 60079-Reihe, etc.) konkretisiert werden. Diesbezügliche Informationen sind auf dem Typenschild, welches sich an dem Produkt befindet, zu finden und müssen dort auch gekennzeichnet sein.

Die folgende Tabelle stellt die EX-Zonen und die dazugehörigen Anforderungen an die Geräte-Kategorie gegenüber:

Zone gemäß Richtlinie 1999/92/EG

(erlaubte) Geräte-Kategorie nach
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Zone 0 oder Zone 20

Geräte der Kategorie 1

Zone 1 oder Zone 21

Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2

Zone 2 oder Zone 22

Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3

Ebenso ist zu bewerten, inwieweit neue Betriebsmittel, Maschinen, Anlagen oder Systeme und neue Arbeits-, Produktionsverfahren oder Prozesse einen Einfluss auf bestehende Explosionszonen haben können, oder eine zusätzliche Einstufung erforderlich machen. Wann ein Update des Explosionsschutzdokuments notwendig ist, erfahren Sie in unserem Teil 2 der Inforeihe.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass richtlinienkonforme, bestimmungsgemäß eingesetzte Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, die selbst eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können, oder diese nur auf das Innere des Systems (Kapselung) einschränken können, mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und Benutzervorgaben ausgestattet sind.
Durch deren Einsatz bedingte Änderungen im Explosionsschutzdokument können jedoch Systeme und Gegebenheiten über dessen Liefergrenze hinaus beeinflussen und somit zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Speziell sind auch Vorgaben, wie Einsatzbedingungen, Prüf- und Instandhaltungsintervalle, Personalanforderungen, Vorgaben von wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen, Leitung- und Armaturensysteme, Dichtungen etc. und deren Durchführbarkeit für einen Betreiber von Bedeutung. Diese können eine „wesentliche“ Vorrausetzung für einen EX-Zonenausschluss oder die Bewertung einer niedrig eingestuften EX-Zone darstellen.

In vielen Fällen kann die Erstellung detaillierter Anforderungsprofile oder durchdachter Sicherheitskonzepte vor dem Zukauf von Anlagen, Baugruppen oder Systemen und/oder der Investition in sicherheitstechnisch höherwertige Systeme den Aufwand für periodischen Tätigkeiten/Prüfungen zur Aufrechterhaltung eines gesetzlichen Mindestschutzniveaus erheblich reduzieren.

Gerne unterstützen wir Sie beim Kauf und der Überprüfung von Betriebsmittel und bewerten den Einfluss auf Ihr Explosionsschutzdokument.