Brennbare Stäube können im Explosionsschutz eine besondere Herausforderung darstellen und viele (industrielle) Betriebe sind von dieser Thematik betroffen.
Sie unterscheiden sich insofern zu brennbaren Gasen und Flüssigkeiten, als dass die Explosionskenngrößen von Stäuben durch weitere Parameter ihrer Beschaffenheit zusätzlich beeinflusst werden.
Die Korngröße und die Feuchte spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Mit sinkendem Durchmesser und Wassergehalt der Staubkörner sinken die untere Explosionsgrenze und die Mindestzündenergie.

Auch bei einem wesentlichen Grobstaubanteil (> 1 mm) wird die Zündfähigkeit entscheidend durch den Feinstaubanteil (< 0,5 mm) bestimmt.
Als Faustregel kann festgehalten werden: Solang die Menge des Feinstaubanteils oberhalb der UEG liegt und der Massenanteil des Feinstaubs im Gemisch mindestens 3 % beträgt, muss mit der Möglichkeit einer Staubexplosion gerechnet werden (siehe BG RCI Merkblatt T054).

Sowohl organische Stäube wie Mehl, Stärke oder Holzstaub, als auch anorganische Stäube wie Metallstäube von Eisen oder Aluminium bergen außerdem die Problematik, dass sie nicht nur z.B. in Mahl-, Trocknungs- und Absauganlagen eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, sondern sich außerdem bei entsprechenden Bedingungen durch exotherme Oxidationsreaktionen in Schüttungen selbst entzünden.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Arbeit mit brennbaren Stäuben ist die zuverlässige Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären auch außerhalb des Normalbetriebs.
Im Unterschied zu Gasen können sich trotz Maßnahmen, die zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären getroffen werden wie z.B. Lüftungsanlagen, Staubablagerungen an Stellen bilden, die durch diese Maßnahmen nicht ausreichend abgedeckt werden.

Hierdurch können sich z.B. bei Wartungsarbeiten durch Verwirbelung explosionsfähige Atmosphären bilden, die durch die Verwendung nicht-zonengeeigneter Geräte oder Betriebsmittel entzündet werden. Auch ist die Bildung von Glimmnestern möglich, die bei einer Aufwirbelung der Ablagerungen zu einer Explosion führen können.

Im Rahmen des Explosionsschutzkonzepts bzw. -dokuments können diese Gefahren identifiziert und durch die Festlegung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen minimiert werden.

Normen bzw. Technische Regeln wie z.B. die EN 60079-10-2, die EN 14491 oder die TRGS 722 können hierbei unter anderem für die Auswahl geeigneter technischer Schutzmaßnahmen zur Risikominderung herangezogen werden.

In Ihrem Betrieb kann eine Staubentwicklung nicht sicher ausgeschlossen werden?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Risikoeinschätzung und Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Staubexplosionen